Noten in der Ausbildung?
Moin zusammen,
Kann man nach der Probezeit wegen schlechten Noten gekündigt werden? Ich habe sehr wahrscheinlich eine 5 auf dem Zeugnis und rest viele 4en und 3en. Ich mag meine Ausbildung wirklich sehr. Ich mache eine zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung und im Unterricht und Betrieb kann ich mega gut programmieren (meinte meine Lehrerin auch) aber wenn es dann zu Prüfungen kommt bekomme ich Blackouts und Angstzustände. Ich habe heute mit einem Schulsozialarbeiter gesprochen und ich habe bald 2 Erstgespräche eins für Nachhilfe und eins für Therapie da ich Angstzustände (Prüfungsangst) habe. Ich bin im 1. Lehrjahr und komme am 1.8 ins 2.
2 Antworten
Nach der Probezeit ist eine Kündigung in der Ausbildung nur noch außerordentlich möglich (Paragraph 22 Abs. 2 BBiG).
Nach Paragraph 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG muss für eine außerordentlichen Kündigung ein besonderer Grund vorliegen. Es muss also eine besondere Härte bei einer Pflichtverletzung vorliegen. Nach Paragraph 13 BBiG besteht auch eine Pflicht des Azubis den Lerninhalt zu verinnerlichen.
Aber nach Paragraph 22 Abs. 4 BBiG besteht eine Erklärungsfrist von zwei Wochen seit Kenntnis.
Das Recht der Abmahnung wäre aber möglich und auch eher das mildere Mittel, wenn man seitens Ausbildenden meint, dass ein Gespräch nicht ausreichend ist.
Also grundsätzlich wäre eine Kündigung möglich, aber da müsste doch noch erheblich mehr davor kommen (Abmahnungen, Gespräche usw.).
Nein.
AUSSER du bestehst ein lehrjahr nicht.