Nicht zugelassene Lampe im straßenverkehr?

3 Antworten

Die Konsequenzen werden bei einer Kontrolle sein:

- erlöschen der Betriebserlaubnis

- Fahrzeug kann beschlagnahmt werden

- Abschleppkosten

- neue Leuchtmittel müssen beschafft werden

- Wiedervorführung bei einer prüfgesellschaft zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis

- solltest du eine originale Lampe dabei haben kann die Vorsatz unterstellt werden, da du ja wusstest das die LED nicht vorschriftsmäßig ist. Das verdoppelt die Strafe

Tobi13000768 
Fragesteller
 26.11.2023, 09:49

Oh shit vielen Dank dann müssen leider die alten wieder rein😅 giebt es da vielleicht Xenon alternativen?

0

Die Strafe für das fahren mit erloschener Betriebserlaubnis ist in der probezeit die Gleiche, wie nach dieser, 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Da das ein B-Verstoß ist, kommt nichts weiter auf dich zu.
Verschuldest Du durch Blendung des Gegenverkehrs wegen dem nicht zugelassenen Leuchtmittel einen Unfall, möchte ich allerdings nicht in deiner Haut stecken. Mal vom schlimmsten Fall ausgegangen, kann das bis zu einer Anklage und Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gehen.

migebuff  26.11.2023, 09:12
und ein Punkt in Flensburg. Da das ein B-Verstoß ist, kommt nichts weiter auf dich zu.

Das ergibt keinen Sinn. Er kann nicht einerseits einen Punkt bekommen, andererseits aber keine Probezeitmaßnahmen durchlaufen, siehe §2a Abs 2 StVG.

Nur das einfache Fahren ohne Betriebserlaubnis wäre ein B-Verstoß, da es hier ein Verwarngeld statt Bußgeld gibt und somit kein Eintrag ins zentrale Fahreignugnsregister erfolgt.

Das von dir genannte Fahren ohne BE mit Gefährdung ist ein A-Verstoß, siehe Lfd.Nr 214a BKat im Abschnitt A.

0