Nicht abholen eines Gegenstand?

4 Antworten

Der Gegenstand gehört deiner Bekannten.

Juristisch musst du nichts unternehmen. Es bleibt ihr Gegenstand. Du kannst sie an die Abholung erinnern oder ihr den Gegenstand bringen

Sie ist immer noch Eigentümerin.

Ich verstehe nicht so ganz, warum DU juristisch vorgehen möchtest. Sie als Eigentümerin ist dafür verantwortlich, dass sie ihren Gegenstand abholt. Wieso machst du dir Gedanken, wenn sie den Gegenstand seit 6 Monaten nicht mehr abholt? Da wäre das für mich längst abgehakt. Recht hin oder her. Nach 6 Monaten Wartezeit ist es unzumutbar einen Gegenstand aufzubewahren. Entweder den Gegenstand abholen lassen, oder bei keiner Reaktion entsorgen.

Setze ihr ein Ultimatum. Danach schickst du ihr ihn zu. Bin mir nicht sicher ob es bei Paketen auch die Möglichkeit gibt zu sagen Empfänger zahlt.