Nicht abholen eines Gegenstand?
Also eine bekannte hat mir vor 6 Monaten Geschrieben dass die des Gegenstand wieder haben will worauf ich ihr geschrieben habe dass sie ihn abholen kann, die person hat es allerdings seit 6 Monaten nicht gemacht, was kann ich tun.
Kann ich des Gegenstand behalten oder kann ich Juristisch vorgehen?
4 Antworten
Der Gegenstand gehört deiner Bekannten.
Juristisch musst du nichts unternehmen. Es bleibt ihr Gegenstand. Du kannst sie an die Abholung erinnern oder ihr den Gegenstand bringen
Sie ist immer noch Eigentümerin.
Ich verstehe nicht so ganz, warum DU juristisch vorgehen möchtest. Sie als Eigentümerin ist dafür verantwortlich, dass sie ihren Gegenstand abholt. Wieso machst du dir Gedanken, wenn sie den Gegenstand seit 6 Monaten nicht mehr abholt? Da wäre das für mich längst abgehakt. Recht hin oder her. Nach 6 Monaten Wartezeit ist es unzumutbar einen Gegenstand aufzubewahren. Entweder den Gegenstand abholen lassen, oder bei keiner Reaktion entsorgen.
Setze ihr ein Ultimatum. Danach schickst du ihr ihn zu. Bin mir nicht sicher ob es bei Paketen auch die Möglichkeit gibt zu sagen Empfänger zahlt.