Neutralleiter freischalten Frankreich?

1 Antwort

gemäß maschinen und Anlagenverordnung muss eine stationär installierte Maschine bzw. Anlage ORTSNAHE und ALLPOLIG freischaltbar sein.

das kann durch einen sogenannten reperaturschalter erfolgen, dieser muss verriegelbar sein durch mindestens drei voneinander unabhänige schließnungen d.h. z.B. die möglichkeit besizen, dass man mit drei untersrschiedlich schließenden vorhängeschlössern den schalter gegen widereinschalten verrigeln kann oder alternativ durch eine genormte steckverbindung z.B. einen CEE Stecker.

die abschaltbarkeit des Neutralleiters seitens eines in der vertielung befindlichen Schutzorganes z.B. Lasttrenner mit N Kontakt, Leistunsgschalter, Leitungsschutzschalter etc. ist in der regel nur gefordert, wenn es sich bei der fraglichen Anlage um einen energieerzeuger wie ein Notstromagregat, Hilfsagregat, eine Kraftwärmekopplungsanlage, eine (klein)windkraftanlage oder eine Photovoltaikanlage etc. handelt. so wie bei bestimmten Netzformen z.B. TT, wo der Neutralleiter nicht mit dem Schutzleiter bzw. der Erdung, genauergesagt dem Potenzialasugleich verbunden ist.

um die lage also besser beurteilen zu können, wäre ich mal eben dankbar für ein paar hinweise bezüglich der art der anlage, der vorliegenden netzform, dem schleifenwiderstand der örtliichen energieanlage so wie dem zu erwartenden energieverbrauch der gesamtanlage.

lg, Anna

Marcello111 
Fragesteller
 02.01.2018, 20:32

Hallo Anna,

es handelt sich um einen Teil einer Montageanlage. Mit einer Nennleistung von ca. 3KW. Ich habe mir bestehende Schaltpläne von ähnlichen Maschine angeschaut. Dort wird nur über den Hauptschalter der N weggenommen.Habe aber auch schon gesehen, dass 2-polige bzw. 4-polige Sicherungsautomaten eingesetzt wurden. Nun würde mich interessieren was davon richtig ist.

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Marcello111 
Fragesteller
 02.01.2018, 20:46
@Marcello111

Das hier habe ich im Wiki gerade noch gefunden:

"In Frankreich ist das TT-System der Standard für alle Installationen, die aus dem öffentlichen Niederspannungsnetz versorgt werden (Norm NFC 15-100). Ein Fehlerstrom-Schutzschalter (meist 500 mA) wird vom Stromversorger zusammen mit der Hauptsicherung installiert. Sämtliche Stromkreise sind über Fehlerstrom-Schutzschalter mit 30 mA Fehlerstrom abzusichern. Da bei schlechter Erdung das Erdpotential des Neutralleiters N nicht immer sichergestellt werden kann, wird dieser als aktiver Leiter angesehen und muss von der Überstromschutzeinrichtung zusammen mit dem aktiven Außenleiter getrennt werden."

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Peppie85  02.01.2018, 20:48
@Marcello111

generell beides richtig. wie gesagt, gemäß maschinen und anlagenveordung brauchst du eine eundeitige netztrennstelle, die eben auch allpolig schaltet. das kann die sicherung sein, aber auch der automat. an zwei stellen ist es nicht erfordelrich.

lg, Anna

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Marcello111 
Fragesteller
 02.01.2018, 20:47

Das hier habe ich eben noch im Wiki gefunden:

"In Frankreich ist das TT-System der Standard für alle Installationen, die aus dem öffentlichen Niederspannungsnetz versorgt werden (Norm NFC 15-100). Ein Fehlerstrom-Schutzschalter (meist 500 mA) wird vom Stromversorger zusammen mit der Hauptsicherung installiert. Sämtliche Stromkreise sind über Fehlerstrom-Schutzschalter mit 30 mA Fehlerstrom abzusichern. Da bei schlechter Erdung das Erdpotential des Neutralleiters N nicht immer sichergestellt werden kann, wird dieser als aktiver Leiter angesehen und muss von der Überstromschutzeinrichtung zusammen mit dem aktiven Außenleiter getrennt werden."

Aber mit Installationen sind sicherlich die Installationen im Gebäude etc. gemeint. Sonst müsste ich ja jeden 230V bzw. 400V Pfad mit einem FI schützen. 

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