Nebenjob fitnessstudio?

2 Antworten

Ja, das darfst du. Ich sage die auch mal die genaue Gesetzeslage, damit du bescheid weißt.

Du darfst Laut Gesetz 2 Stunden pro Tag arbeiten. Jedoch nicht vor der Schule und nicht nach 18 Uhr. Auch am Wochenende darfst du nicht arbeiten.
Grund hierfür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 2+ § 5 JArbSchG) :
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Nebenjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist

Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf das Kind bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung der Kinder vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten (§5 JArbSchG).