Bei der Kette auf dem Foto handelt es sich um eine Bi-Color Kordelkette. Ich glaube es handelt sich um eine Silberkette bei der der goldene Anteil vergoldet ist.
Solange du schulpflichtig bist, darfst du am Wochenende, also auch Samstags, laut Jugendarbeitsschutzgesetz nicht arbeiten.
Die Schulpflichtzeit ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Google einfach mal die Schulpflichtzeit für dein Bundesland.
Üblicherweise handelt es sich bei Frontend um Fließbandarbeit, ebenso wie bei Backend.
Bei Frontend handelt es sich eher um den Anfang der Produktion (den vorderen Teil), bei Backend eher um den Abschluss / den hinteren Teil der Produktion.
Da die Bänder in den großen Betrieben nie stillstehen, erfolgt die Produktion im 3Schichtbetrieb, wie du schon gesagt hast. Für den Schichtbetrieb ist Voraussetzung dass man mind. 18 Jahre alt ist.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt folgendes:
Nebenjob / Ferienjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern). Du darfst so ziemlich alles machen was dich körperlich nicht überfordert
und mit 13 Jahre darf man bei seinem Nebenjob nichts mit Alkohol zu tun haben (erst ab 16 J.). Weder Ausschank noch Verkauf.
Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf man bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten. Am Wochenende darf ebenso nicht gearbeitet werden. (§5 JArbSchG). Laut § 6 gibt es behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen sowie für die Arbeitszeiten in einer Bäckerei bei einem Ferienjob.
Zusatz zum Ferienjob: Mit 13 / 14 Jahre gelten die oben genannten Vorschriften. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen zusätzlich während der Schulferien 4 Wochen pro Jahr Vollzeit arbeiten. Vollzeit gearbeitet werden dürfen höchstens vier 5-Tage-Wochen, was genau 20 Arbeitstagen entspricht. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten und zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.
Diese Regelungen werden hinfällig wenn du nicht mehr Schulpflichtig bist. Dann kann man auch länger arbeiten. Da die Schulpflichtzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, google einfach mal die Schulpflichtzeit für dein Bundesland.
Wieviel du verdienst hängt natürlich von deinem Arbeitgeber und den gearbeiteten Stunden ab. Rechne mal mit ungefähr 6,- € pro Stunde.
Denke daran : Dein Arbeitgeber muss dir einen Nebenjob, bevor du diesen beginnst, genehmigen. Ein Nebenjob während einer Ausbildung ohne Zustimmung des Chefs ist ein fristloser Kündigungsgrund.
Dein Name sagt alles ...
Warte, ich hole mein Ferndiagnose-Fernglas ...
Du willst wirklich einen Rat wie du besser Alkohol verträgst? OK
Trinke jeden Tag mindestens 8 Schnäpse und lasse mal die Kinderbrause "Woka e" weg. Irgendwann verträgst du das Zeug dann auch.
Schulischer Erfolg hat eher weniger mit dem IQ zu tun. Es geht um deinen Willen. Dein Wille zu lernen, dein Wille weiter zu machen.
Wenn du jetzt wirklich aufgibst ... wie gesagt dein Wille zählt. Hau rein.
Das steht für nichts - es stand mal für etwas, aber die Zeiten sind vorbei.
Und ich glaube du gehörst hier zu den dauer Trollen.
Natürlich kann man. Es fragt sich nur "wohin" du ausbrechen willst. Denn wenn du z. B. nach Timbuktu fliehst um auszubrechen, dann gerätst du selbst dort in das nächste gesellschaftliche System. - Ein anderes, einer anderen Gesellschaft ... aber eben auch ein System.
Bei diesem Armband geht es wohl mehr um die Bedeutung für euch als um´s Aussehen. Wenn es euch wirklich viel bedeutet würde ich auf das Aussehen und auf die Meinungen hier pfeifen.
Das Schwert, besser gesagt der Säbel ist ein reines Dekostück und nicht alt. Wohl türkisch, wie du schon erwähnt hast.
Es war vergraben, jedoch sind weder Klinge noch Griff verrostet. Alte Stücke sind aber aus Eisen und Eisen rostet. Dein Säbel hat eine Klinge aus Edelstahl und Edelstahl gibt es noch nicht sehr lange.
Kotflügel ... findest du so richtig witzig? Armes kleines ...
Und jetzt weiter wie immer ... schnell neu anmelden.
Ich habe einige Nachschlagewerke über Künstler/Malerei, eine Gaby De Bievre ist jedoch nirgends aufgeführt.
Meiner Meinung nach handelt es sich um keine gute und auch um keine gelistete Malerin. Der Zettel auf der Rückseite kann sich auf alles Mögliche beziehen, z. B. auf den Rahmen.
Menschen sind klüger als du Troll. Und vor allem sind Menschen nicht so gelangweilt.
Wenn man sich für eine Nebenbeschäftigung nicht das Einverständnis seines Chefs holt, ist das während einer Ausbildung ein fristloser Kündigungsgrund.
Solange die Tätigkeit unendgeldlich ist, ist das allerdings deine Sache und geht deinen Chef nichts an. Das ist deine Freizeit, ein Vertrag ist dafür nicht nötig.
Das steht nicht im Führungszeugnis. Wie du schon sagst, du warst noch nicht Strafmündig. Und vorbestraft bist du ja auch nicht.
Also, alles sauber.
Sollte deine Tätigkeit angemeldet werden müssen erledigt das alles dein Arbeitgeber.
-- Ich lese soeben, dass du eine Ausbildung machst. Dann brauchst du das Einverständnis deines Chefs (Ausbildung). Ohne Einverständnis ist eine Nebentätigkeit ein fristloser Kündigungsgrund.
Sonntags darfst du nicht arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt folgendes:
Nebenjob / Ferienjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern).
Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf man bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten. Am Wochenende darf ebenso nicht gearbeitet werden. (§5 JArbSchG). Laut § 6 gibt es behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen sowie für die Arbeitszeiten in einer Bäckerei bei einem Ferienjob.
Zusatz zum Ferienjob: Mit 13 / 14 Jahre gelten die oben genannten Vorschriften. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen zusätzlich während der Schulferien 4 Wochen pro Jahr Vollzeit arbeiten. Vollzeit gearbeitet werden dürfen höchstens vier 5-Tage-Wochen, was genau 20 Arbeitstagen entspricht. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten und zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.
Diese Regelungen werden hinfällig wenn du nicht mehr Schulpflichtig bist. Dann kann man auch länger arbeiten. Da die Schulpflichtzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, google einfach mal die Schulpflichtzeit für dein Bundesland.
Du musst einfach in den Läden usw. persönlich anfragen ob sie jemanden suchen und/oder Anzeigen in Zeitungen verfolgen ob jemand gesucht wird.