nachträgliche Erdanschüttung durch Nachbarn an meine Hauswand (Garage) die auf Grundstücksgrenze mit Baugenehmigung gebaut ist
Mein Nachbar hat 3 Jahre nach mir gebaut und sein Grundstück ist ca. 1,40m höher gelegen als mein Grundstück. Mein Haus ist auf Grundstücksgrenze gebaut > Garage bis dahin war das Nachbargrundstück eine Wiese, die bis zur Bodenplatte abgeböscht war. Jetzt hat der Nachbar an meiner Garagenwand auf einer Breite von ca. 3m und einer Höhe von 1,40m Erde angeschüttet. Ich habe im Vorfeld die "Ecke" abgedichtet. Auf meinen Hinweis, dass das höher gelegene Grundstück durch eine Drainage entwässert werden muss und er die Wand auch statisch sichern sollte, hat er negativ reagiert = nichts dergleichen getan. Der Vorbesitzer der Wiese sagte mir, dass dies meine Sache wäre. Ich bin verunsichert und kenne mich mit dem bayerischen Baurecht nicht aus!
Bisher sind noch keine sichtbaren Schäden im Inneren der Garage zu erkennen, aber ich habe Sorge, dass diese Tonnen von Erde statische Auswirkungen auf mein Gebäude hat, zusätzlich auch irgendwann Feuchtigkeitsschäden..
Meine Frage: Kann ich nachträglich die versäumten Massnahmen einfordern?
3 Antworten
Normaler Weise bekommt ein Grundstücksbesitzer mit der Baugenehmigung eine Höhenangabe wo genau die Erdgeschossfussboden sein darf, frag doch mal in der Bauverwaltung eurer Stadt nach
fkkoldie46
In Schleswig-Holstein muss man eine Genehmigung vom Nachbarn haben, wenn man im drei Meter Grenzbereich aufschütten möchte. Wenn man über 30 cbm aufschüttet, benötigt man eine Baugenehmigung. Das ist hier in Schleswig-Holstein so geregelt, in Bayern vielleicht ähnlich.
Dir ist klar, dass das hier ein Laienforum ist? Du solltest dich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf bayrisches Baurecht spezialisiert hat. Vielleicht war ja schon die Baugenehmigung für deine Garage nicht rechtens.