Nachbarn durchgehend laut und assi was tun?

4 Antworten

Kinderlärm gehört grundsätzlich zum Alltag ..... und darüber kann man sich rechtlich betrachtet ( speziell bei kleinen Kindern ) überhaupt nicht beschweren.

Bei dem Rest ist der Vermieter gefragt, wenn die Mieter im Gespräch nicht zu erreichen sind.

Tja und auch Dusch kann man im Prinzip wann man möchte ..... nachts dann halt nicht stundenlang.

Ich würde erstmal dem Vermieter bescheid geben, wenn sie auf die Beschwerden nicht selbst reagieren, zur Not auch mehrmals. Irgendwann kann man auch die Polizei mal rufen, wenn alles nicht hilft, aber das macht einen nicht beliebter, gerade bei so Nachbarn die aggressiv wirken.

Polizei rufen (nicht über Notruf) wegen Ruhestörung.

Am Besten das Jugendamt rufen und denen sagen , dass das Kind dauerhaft am schreien ist und du nicht weißt was bei denen los ist.