Ist nach Zwangsexmatrikulation wieder einschreiben möglich?

2 Antworten

Bei einer Zwangsexmatrikulation bist du nur für dein bisheriges Studienfach gesperrt.

Solltest du wegen rückständiger Zahlungen zwangsexmatrikuliert werden, wirst du in der Regel vorher informiert durch Zahlungserinnerungen oder Mahnungen bzw. Benachrichtigungen über die drohenden Zwangsexmatrikulation. Hier solltest du natürlich so schnell wie möglich handeln. Falls du die Zahlungen nicht aufbringen kannst, wende dich am besten an den AStA deiner Hochschule. Hier kann dir in finanziellen Notlagen geholfen werden. Du brauchst dich dafür nicht zu schämen, der AStA ist genau für solche Anliegen da.
Auch wenn du bereits zwangsexmatrikuliert wurdest, solltest du dich unbedingt so schnell wie möglich an das Sekretariat deiner Uni wenden. Mit etwas Glück lässt sich die Zwangsexmatrikulation rückgängig machen.

Quelle:www.studis-online.de/Studieren/Lernen/zwangsexmatrikulation.php

Bei der Exmatrikulation wirst du hingegen nur aus der Liste der Studierenden gestrichen und verlierst deinen Studentenstatus und dein Studium an der jeweiligen Uni gilt als beendet. Du kannst zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Einschreibung stellen.

Es wäre gut einfach mal bei der Hochschule nachzufragen, auch wenn in so einem Fall nichts dagegen spricht, solange du nicht einfach nur aufgehört hast, weil du keinen Bock mehr hattest. Solche Sperren sind eher für unüberlegte Abbrecher und Prüfungsdurchfälle gedacht.