Muss man wenn man auf Teilzeit Arbeitet auch Rundfunkgebühren zahlen?

4 Antworten

Man kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht nur befreien lassen, wenn man Bürgergeld oder ähnliche staatliche Sozialleistungen erhält, die nach einer umfassenden Einkommens- und Vermögensprüfung gewährt werden. Du kannst aber vielleicht beim Jobcenter einen Antrag auf Aufstockung stellen, wenn du so wenig verdienst. Dann ginge die Befreiung.

Wenn du beim Beitragsservice Schulden hast, geben sie nicht auf: Du bekommst erst einen Festsetzungsbescheid, in dem die Beiträge plus Säumniszuschlag von 8 Euro gegen dich festgesetzt werden. Dann kommt eine Mahnung und anschließend wird vollstreckt mit Gerichtsvollzieher. Der pfändet deinen Lohn oder dein Bankkonto und verlangt zusätzlich seine Gebühren. Hast du mangels Geld dann immer noch nicht bezahlt, wirst du bei Gericht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über dein Vermögen vorgeladen. Das kostet schon wieder und du bekommst einen Schufa-Eintrag. Der Festsetzungsbescheid ist ein Titel, der 30 Jahre Gültigkeit hat, so dass du auf unabsehbare Zeit den Beitragsservice an der Backe hast. Die Empfehlung lauuet daher: möglichst alles schnell bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. Pfändungsschutzkonto einrichten, damit dir nicht dein komplettes Geld auf einmal gepfändet werden kann
  2. Beim Jobcenter / Sozialamt eine Berechnung durchführen lassen, ob du einen ergänzenden Anspruch auf Bürgergeld / Sozialhilfe hast. Wenn ja: Antrag auf Befreiung stellen. Wenn du nur geringfügig über den Sozialhilfesatz liegst: Trotzdem Antrag auf Befreiung stellen unter Beifügung der Berechnung. Dann kann(!) der Beitragsservice von einer Einziehung der Forderung absehen.

Also ich selbst habe da Schulden gemacht bei Rundfunk, was ich scheiße finde. Bin selbst auch geringferdienerin und habe Probleme das zu zahlen aber am Ende steht mir oder dir der gerrichtsvolzieher vor der Tür und das will keiner. Du musst letztendlich zahlen denen ist das egal wie viel zu verdienst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, kann man nicht. Nur, wenn man sozial Leistungen erhält, kann man sich befreien lassen. Zumindest, das ist meine Info.