Muss man sich beim Aushilfe Job begründet abmelden?

5 Antworten

Egal ob Aushilfsjob, Teilzeitjob oder Vollzeitarbeitsstelle man hat immer die gleichen Rechte und Pflichten.

Selbstverständlich musst du in der Firma Urlaub beantragen wenn du an einem Arbeitstag nicht kommen kannst. Wie soll ein Betrieb denn funktionieren wenn jeder kommen und gehen würde wie er gerade Lust hat.

Das mit dem Krankenschein ist in jeder Firma individuell geregelt. Mein Mann braucht erst ab dem dritten Krankheitstag einen Krankenschein, mein Arbeitgeber verlangt ihn schon ab dem ersten Arbeitstag. Wie das bei dir geregelt ist steht in deinem Arbeitsvertrag.

Also einfach wegbleiben kannst du sicher nicht.

Du kannst aber sicher sagen das du da gerne Frei haben würdest wenn möglich wird das eingeplant.

Auch als Teilzeit Jobber hast du einen Urlaubsanspruch. Im Handel ist es aber so das sobald der Arbeitsplan steht nichts mehr geändert werden kann.
Also spontaner Urlaub ist nicht. Du solltest es mindestens einen Monat vorher sagen bei manchen sogar früher.

Krankmeldung für einen Tag reicht normal ohne Attest. Anrufen am Tag der Krankheit das du nicht kommst musst du IMMER.
Kann aber je nach Vertrag anders sein. Am besten nachfragen wenn du Verträge nicht lesen kannst.

Mit einem unzuverlässigen Menschen kann eine Firma wenig anfangen, deswegen werden die Dich als Aushilfe schnell wieder entlassen und das geht bei Aushilfsjobs ruck zuck.

Du solltest dort als zuverlässiger Mitarbeiter mit vorhersehbarem Verhalten auftreten , das heißt also , daß Dein Marktleiter sich fest auf Deine Anwesenheit verlassen kann . Urlaubs- und Krankheitstage solltest Du ausdrücklich im Gespräch klären .

Laurapesch 
Fragesteller
 19.10.2023, 07:18

Okay ja ich arbeite auch sonst immer zuverlässig, reichen denn 1-2 Wochen im vorab mich abzumelden wegen Urlaub weil ich weiß vorher meinen Plan leider nicht.

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Yomo81  19.10.2023, 07:21
@Laurapesch

Solange der Plan nicht steht haben die Chefs normal kein Problem. Oftmals muss man den ganzen Jahresurlaub aber schon im Dezember einreichen. Kann aber beim Teilzeotjob einfacher sein.

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Auch bei einem Aushilfsjob musst du vorab klären ob du frei bekommen kannst oder nicht.

Genau so ist es bei Krankmeldungen. Da musst du klären ob du dich einfach so krank melden kannst oder ob dein Arbeitgeber auf eine AU vom Arzt besteht.