Muss in der Regel ein Schüler zu einer Schulsozialarbeit, wenn er es nicht will?
3 Antworten
Es kommt ganz auf die Funktion an, die die Schulsozialarbeit in der Schule trägt.
Bei uns an der Schule werden Schüler zur Schulsozialarbeit geschickt, wenn sie des Unterrichts verwiesen werden. Dann müssen sie sich kurz melden und setzen sich in eine Ecke (nicht im Büro der Schulsozialarbeit!) und bearbeiten dort die Aufgaben, die sie vom Lehrer erhalten haben. In dem Fall hat die Schulsozialarbeit eher eine Aufsichtsfunktion. Dies ist dann auch verpflichtend für den Schüler.
Wenn sich ein Schüler in der Pause oder im Unterricht mit anderen in Konflikt gerät oder sich sogar geprügelt hat, dann werden sie auch zur Schulsozialarbeit geschickt. In dem Fall hat die Schulsozialarbeit eine konfliktklärende Funktion. Dies ist dann auch verpflichtend für den Schüler.
Wenn es einen aber schlecht geht, Sorgen oder Probleme hat, dann kann man freiwillig zur Schulsozialarbeit gehen und dort über seine Gedanken und Probleme sprechen. In dem Fall hat die Schulsozialarbeit eine beratende u. begleitende Funktion.
Sofern es nicht als Strafe dient, sondern freiwillig ist, musst du nicht hin. Wenn du aber die Schulsozialarbeit als Strafe bekommen hast, muss du dort leider hin 🙃(hat ja aber meistens einen Grund, warum du dort hin musst)
Nein,dass muss er nicht!