Muß ich meine Fahrerkarte auch privat mitführen?
Ein Kollege meinte man müsse seine Fahrerkarte auch mit in den Urlaub nehmen, stimmt das? Er begründete es damit, wenn ein LKW Fahrer die ganze Schicht durchgefahren ist und gleich nach Feierabend seine private Urlaubsfahrt antritt ist das eine Überschreitung der Lenkzeit. Da die Polizei bei einer Verkehrskontrolle auch sieht ob man im Besitz einer Fahrerkarte ist, wäre das auch nach Feierabend relevant. Fährt man also vor Feierabend 4,5h mit dem LKW müßte man also danach eine Ruhezeit einhalten ehe man das private Auto nutzen darf. 🤷♂️🤔Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn wenn ich einen langen Heimweg von der Arbeit habe dürfte ich ja auch nicht gleich nach Hause fahren. 🤔
3 Antworten
Kann ich mir nicht vorstellen. Umgekehrt ist auf der Fahrerkarte ja auch nicht aufgezeichnet, ob man sich übermüdet ans Steuer vom LKW setzt, weil man vorher mit seinem PKW privat 24 h gefahren ist. Könnte mir nur vorstellen, dass die Fahrerkarte ggf. nachgefordert wird, wenn du mit deinem Auto einen schweren Unfall verursachst, bei dem Übermüdung eine wahrscheinliche Ursache ist.
Private Fahrten werden nicht überwacht.
Privat gibt es keine Lenkzeit, also es sei denn du solltest geschäftlich anschließend mit dem Auto fahren gibt es keinen Probleme, und selbst wenn du geschäftlich fährst gibt es doch auch im PKW keine Lenkzeit die man einhalten MUSS.
Ob es trotzdem eine Mitfühpflicht gibt weiß ich nicht, aber zumindest ist diese Begründung nicht nachvollziehbar.