Muss ich ins Gefängnis?

3 Antworten

Guten Tag!

Die Polizei wird sich postalisch melden. In dem Schreiben folgt die Ladung als Beschuldigter. Der Ladung muss man aber als Beschuldigter nicht Folge leisten. Sodann geht die Akte an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung. Der Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Angesichts des Alters kommt hierbei nicht das Erwachsenenstrafrecht, sondern das Jugendstrafrecht (JGG) zur Anwendung.

Wird das Hauptverfahren eröffnet, könnte es in diesem Fall

  • zu Sozialstunden oder
  • Dauerarrest

kommen. Eine Jugendstrafe halte ich für unwahrscheinlich.

Die Höhe der Sozialstunden beziehungsweise die Dauer des Dauerarrestes entscheidet der Richter in seinem Ermessen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Entweder Sozialstunden oder, wenn du Pech hast, zwei Wochen Freizeitarrest (in den Ferien). Könnte auch heilsam sein für dich.

Ach, quatsch.

Du kannst noch ein Auto kurzschließen und das stehlen und du gehst nicht in den Knast.

Du bekommst paar Sozialstunden.