Muss ich dem Vorbesitzer die Hälfte geben?

5 Antworten

Nein, das musst Du nicht. Du hast den Gegenstand anscheinend geschenkt bekommen, dann steht es Dir frei, damit zu tun, was immer Du möchtest.

Anders ist es, wenn euch etwas gemeinsam gehört.

vielleicht hing sein herz daran, und er hat es dir geschenkt, weil er dich mag, obwohl er es hätte verkaufen können. die tatsache, dass er die hälfte vom erlös haben will, weist darauf hin, dass er schon angefressen ist... also kann die entscheidung, das teil zu verkaufen und alles für dich zu behalten, zwar rechtlich absolut legitim sein, aber eure freundschaft schwer belasten.

du kennst den hintergrund und wirst es einschätzen können und dann musst du dir, wenn ich das richtig gedeutet habe, überlegen, wieviel dir eure freundschaft wert ist. dann wären die euros für denjenigen zumindest ein trostpflaster und ihr bleibt freunde.

lg

Hallo,

nein - das musst du nicht. Ausser es ist bei der Schenkung so explizit vereinbart worden.

LG

Woher ich das weiß:Hobby – Gamer und PC-Bastler

Nein, dazu gibt es keine rechtliche Grundlage.

Geschenkt ist geschenkt. Das ist dein Eigentum und nicht mehr seins