Muss ich als Azubi am freien Tag (Überstunden abtreten) einspringen?

2 Antworten

Ich würde einfach mit meinem Chef reden und betonen wie wichtig der Termin ist.

Hamsterohr 
Fragesteller
 20.02.2020, 17:43

Wie gesagt, "Mein Termin ist extrem wichtig, wie ich ihm auch schon erklärte, er meinte jedoch, mein Urlaub sei vorbei. Und wir wären unterbesetzt." - er meint, es muss sein. Danke trotzdem.

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Muss ich kommen?

Ganz einfach: Nein!

Mit der Bekanntgabe des Dienstplans - mit Deiner Einteilung "Gleitzeitausgleich" - hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht bezüglich der Arbeitseinteilung verbraucht.

Ein Änderung ist ihm dann nur noch möglich, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt.

Außerdem muss er einen Arbeitseinsatz in analoger Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3 frühzeitig bekanntgeben:

Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Zu diesen 4 Tagen Vorlauf zählen nicht der Tag der Ankündigung und der Tag des Arbeitseinsatzes.

Dazu kommt, dass der Arbeitgeber seine Weisungen nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" zwingend und ausdrücklich nur "nach billigem Ermessen" treffen darf. Das bedeutet konkret, dass er bei seinen Weisungen zwingend die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Interessen abwägen muss.

Dieses "Außerdem" nur so nebenbei, weil entscheidend ist, dass er jetzt nicht mehr über Deine zeit verfügen darf!

Eine Ausnahme von dem Gesagten besteht nur in "existenziell" dringenden Fällen - und "Personalmangel" zählt nicht dazu (zumal der noch wegen "einer [ständig] kranken Kollegin" eintritt, worauf sich der Arbeitgeber hätte einstellen können) - und in konkreten Notfällen (z.B. zusätzlicher Einsatz wegen notwendiger Räumen eines Lagers mit empfindlicher Ware bei einer Überschwemmung), in denen der Arbeitnehmer aufgrund seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber dazu verpflichtet wäre.

Inn wieweit Du dem Arbeitgeber das "klarmachen" und Dich gegenüber ihm durchsetzen kannst oder willst, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen.