Muss die Person den Personalausweis zeigen bei anderer Lieferadresse (Handybestellung)?

7 Antworten

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Ist er der angegebene Empfänger, muss er sich ausweisen könne. Ist er nicht des angegebene Empfänger, braucht er eine Vollmacht vom angegebenen Empfänger (am besten mit Kopie des Personalausweises)

Du kannst es ja zu der Poststelle liefern lassen und dann abholen. Oder du gibst einfach eine Alternativadresse deines Freundes an und er bekommt es. Natürlich muss er seine Identität beweisen können.

Wieso sollte ihm denn überhaupt die Sendung ausgehändigt werden? Da sind ja alle möglichen Tricks drin!

Hole das Paket bei der Poststelle ab!

Bei manchen Sendungen (z.B. wenn man eine Kreditkarte bestellt) muss man sich bei Annahme der Sendung beim Postbeamten ausweisen. Auf so eine Vorgehensweise wird du aber bei der Bestellung bereits hingewiesen. Wenn du es nicht annehmen kannst, schreibe deinem Freund eine Vollmacht für die Annahme des Handys und lasse eine Kopie deines Ausweises da.

Wenn die Rechnungsadresse nicht identisch mit der Lieferadresse ist, so hat der Empfänger den Empfang zu quittieren, mehr nicht. Der Lieferer ist nur Überbringer der Ware an die angegebene Lieferadresse. Die Überprüfung auf evtl. kriminelle Handlung ist nicht seine Sache.