Musical Abbruch welche Rechte?

2 Antworten

Ein Croissant und dabei ein Cafe au lait.

Hast Du das Ticket vor Ort gekauft oder bei einem Reiseveranstalter?

Jedoch kann auch hier eine zumindest teilweise Erstattung des Eintrittspreises fällig werden. Dabei kommt es auf den Einzelfall an. Fehlen nur die letzten Minuten einer Oper, ist mit einer Erstattung – wenn überhaupt – nur in geringem Umfang zu rechnen. Wird aber ein dreitägiges Musikfestival schon am ersten oder zweiten Tag abgebrochen, fehlt ein wesentlicher Teil der zu erwartenden Leistung, sodass den Besucherinnen und Besuchern eine entsprechend hohe anteilige Erstattung zusteht. Grundsätzlich gilt: Je mehr von der Veranstaltung ausfällt und je wichtiger der ausgefallene Teil für den Gesamtgenuss ist, desto höher fällt die Erstattungspflicht aus. Wenn der stattgefundene Veranstaltungsteil ohne den Rest überhaupt nicht von Interesse war, kann der gesamte Preis zurückverlangt werden. Auch hier wäre ein genereller Ausschluss durch AGB unwirksam.

Du wirst sehr sicher dein Geld zurück bekommen.