Müsste Heizung saniert werden?
Hallo
ich wohne in einem 3-Familienhaus in einer 4 Zimmer Wohnung zur Miete. Die Miete ist die höchste Ausgabe pro Monat, die ich habe.
Nun wohne ich seit 3 Jahren dort und die Heizung hat von Anfang an nicht richtig funktioniert, so dass ich im Winter meistens friere! Ich spreche mich fusselig mit der Vermieterin und bitte sie immer wieder, die Heizung zu sanieren. Jedes Jahr hat sie aber von Neuem eine Ausrede, damit sie wieder nichts machen muss!
Bleibt mir, ausser des Auszugs, eine Möglichkeit, dass sie diese Heizung sanieren lässt? Habe ich als Mieter ein Recht auf eine intakte Heizung? Ich bezahle die Miete Akonto und bekomme Ende Jahr sogar Geld von der Heizkostenabrechnung zurück. Ich möchte aber lieber nicht frieren!
LG
3 Antworten
Als Richtwerte der zulässigen Mietminderung können Sie sich folgenden Werte zu eigen machen:
Zimmertemperatur bis 15 Grad: bis zu 40 Prozent. bei Temperaturen zwischen 16 und 18 Grad: 20 Prozent. bei komplettem Heizungsausfall und Temperaturen von etwa unter 10 Grad: bis zu 100 Prozent.
Kündigen Sie die beabsichtige Kürzung rechtzeitig vor Einsetzen der Heizphase gegenüber der Vermieterin an.
Danke, für deine Antwort. Ich erkundige mich für das Schweizerrecht….
Wenn es wirklich nachweislich zu kalt ist in der Wohnung dann kannst du die Miete mindern. Das hilft als Druckmittel immer ungemein.
Ja, kann man. Um wie viel kommt darauf an auf welche Temperatur man die Wohnung noch heizen kann.
Kann ich das rechtlich durchsetzen? Um wieviel, kann die Miete gesenkt werden?