Müsste Heizung saniert werden?

3 Antworten

Als Richtwerte der zulässigen Mietminderung können Sie sich folgenden Werte zu eigen machen:

Zimmertemperatur bis 15 Grad: bis zu 40 Prozent. bei Temperaturen zwischen 16 und 18 Grad: 20 Prozent. bei komplettem Heizungsausfall und Temperaturen von etwa unter 10 Grad: bis zu 100 Prozent.

Kündigen Sie die beabsichtige Kürzung rechtzeitig vor Einsetzen der Heizphase gegenüber der Vermieterin an.

Wenn es wirklich nachweislich zu kalt ist in der Wohnung dann kannst du die Miete mindern. Das hilft als Druckmittel immer ungemein.

zentangle 
Fragesteller
 16.04.2024, 12:42

Kann ich das rechtlich durchsetzen? Um wieviel, kann die Miete gesenkt werden?

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Nemesis900  16.04.2024, 12:48
@zentangle

Ja, kann man. Um wie viel kommt darauf an auf welche Temperatur man die Wohnung noch heizen kann.

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