Mündliches Abitur durchgefallen, Prüfungsanfechtung?
Hallo,
ein Bekannter hat das mündliche Abitur in Hessen nicht bestanden. Man muss hier in den Abiturprüfungen 25 Notenpunkte erhalten und er hat 24 Punkte insgesamt bekommen, d.h. ihm fehlt 1 Punkt.
Die Sache ist, der Prüfer hat sich während der Prüfung ziemlich unangemessen verhalten. Der Prüfling war sowieso total gestresst und nervös und der Prüfer hat die ganze Zeit während der Sprechzeit des Schülers dazwischen geredet, ihn also nicht ausreden lassen und den Prüfling noch mehr unter Druck gesetzt, wodurch seine Prüfungsleistung verschlechtert wurde. Der Prüfling hatte bereits die Qualifikationsphase wiederholt, deswegen kommt das erneute Wiederholen nicht in Frage, zumal sich der Prüfer ja ziemlich bescheuert verhalten hat und den Prüfling in einen Zustand unnötigen psychischen Drucks versetzt hat.
Wie kann man da am besten vorgehen? Macht eine Prüfungsanfechtung Sinn?
1 Antwort
Hat er Zeugen dafür? Ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Da er 24 Punkte erhalten hat, entsteht bei einer Beschwerde so eher der Eindruck, dass er dem Lehrer an den Karren fahren und sich einen Punkt erkämpfen möchte.
Na, prima. Dann kann er ja mit dem Protokoll Beschwerde einreichen. Wenn sich der Prüfe tatsächlich unangemessen verhalten hat, müsste das ja daraus hervor gehen und es wäre den Anwesenden aufgefallen.
Werden denn die Fragen und Aussagen der Prüfer mit ins Protokoll aufgenommen? Ich dachte es geht vielmehr darum die Aussagen des Prüflings schriftlich festzuhalten, um zu einer Notengebung zu kommen und diese anhand der Aussagen belegen zu können
Keine Ahnung. Informiere dich bitte.
Wahrscheinlich wird alles protokolliert. Die Antwort macht ja ohne die Frage wenig Sinn und dient dann auch nucht als Nachweis, wenn man die Frage nicht mit aufschreibt.
in der Prüfung saßen 3 Lehrer (Prüfer, Schulleitung, Protokollant)