Müllentsorgung?

4 Antworten

Könnte man auch als versuchte Erpressung werten.

Wenn du ordnungsgemäß Sperrmüll angemeldest hast und den einen Tag vorher rausgestellt hast ist das legal . Den Brief kopieren und an die Hausverwaltung weiterleiten und den Hausmeister mit einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede drohen und wenn nicht einsichtig auch machen.

Das wird nicht unbedingt fallengelassen. Wenn Du tatsächlich Sperrmüll angefordert hast, ist es natürlich keine illegale Müllentsorgung, wenn Du den Krempel frühestens am Abend vorher rausgestellt hast.

Als Beweis ist vollkommen ausreichend, wenn er dich gesehen hat. Wie willst du beweisen, dass er das nicht hat?

Xubia  01.08.2022, 13:31

Das ist kein handfester Beweis, da Kläger nicht als Zeuge aussagen kann, wenn der Angeklagte sagt, er habe nichts getan. Da steht Aussage gegen Aussage.

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ErsterSchnee  01.08.2022, 13:33
@Xubia

Der Hausmeister klagt ja nicht. Wenn er ihn bei der Polizei anzeigt, ermittelt und klagt die Staatsanwaltschaft - und damit wäre der Hausmeister nur Zeuge.

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Xubia  01.08.2022, 13:35
@ErsterSchnee

Am Ende ist trotzdem der Hausmeister mit in die Klage gewickelt, da er die Klage hervorgebracht hat. Damit darf er nicht mehr als Zeuge gewertet werden.

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ErsterSchnee  01.08.2022, 13:36
@Xubia

Der Hausmeister hat nichts mit der Klage zu tun. Er macht lediglich die Anzeige bei der Polizei.

Wenn du jetzt siehst, wie dein Nachbar den anderen Nachbarn verkloppt - darfst Du dann auch nicht mehr als Zeuge aussagen, weil du die Polizei gerufen hast?

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weil ich Sperrmüll auf den Rasen neben dem Haus gestellt habe.

Hast du Sperrmüll herausgestellt? Sperrmüll stellt man frühestens am Tag VOR der Abholung heraus. Wende dich an die Hausverwaltung.