Mofa Punkte Konsequenzen?

1 Antwort

Hallo,

ein Punkt ist nun mal ein Punkt bei einer schwerwiegenden Verkehrswidrigkeit. Da wäre es dann egal, ob Du den Punkt als Fußgänger, Radler, oder Mofafahrer kassiert hattest.

So lange es sich nur um ein einmaliges Vergehen handelt, so ist das für die Absicht auf die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis noch kein Problem. Auch bzgl. der Probezeit nach bestandener FE-Prüfung gäbe es da kein Problem, da der Punkt bereits vor Aushändigung der FE geerntet wurde.

Nur bei einem Motto wie z.B. "jeden Monat einmal bei Rot über die Ampel" könnte es ggf. Probleme geben, denn mehr als 8 Punkte dürfen halt nicht auf dem Punktekonto stehen. Notorische Widerholungstäter sieht die Fahrerlaubnisbehörde auch im Vorfeld nicht so gerne.

LG