mofa drossel ohne gutachten?

1 Antwort

fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

maßgeblich ist das, was in der Betriebserlaubnis steht, da stehen 50km/h - als Minderjähriger jede Menge Sozialstunden und das hat Auswirkungen auf deinen Führerschein

migebuff  04.11.2021, 07:10
maßgeblich ist das, was in der Betriebserlaubnis steht

Heißt im Umkehrschluss, er darf das Mofa auf 120 km/h frisieren und mit der Mofaprüfbescheinigung fahren, denn maßgeblich ist ja, was in der Betriebserlaubnis steht - oder?

Es liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, wenn die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke 25 km/h nicht überschreiten kann.

§4 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
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peterobm  04.11.2021, 09:01
@migebuff
Bis 2001 war die Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern auf 50 km/h begrenzt. Für bis zum 31. Dezember 2001 in den Verkehr gekommene Kleinkräfträder im Sinne der damaligen Bestimmungen gilt im Rahmen der FZV nach § 18 StVZO und § 76 FeV ebenso eine Ausnahmeregelung, sodass diese ebenso weiterhin als Kleinkraftrad gelten und die Führerscheinklasse AM ausreichend ist.

darauf hab ich abgezielt,

beim Mofa wird immer 25km/h in der Betriebserlaubnis stehen.

bei der S51 gilt wieder was anderes, das sind 60km/h eingetragen

wenn die vom FE genannten 50 erreicht werden können, kann in der Betriebserlaubnis 45km/h stehen,

wenn die Drossel nicht vom Tüv abgenommen und eingetragen wurde ... Pech

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migebuff  04.11.2021, 12:01
@peterobm

Die Übergangsregelungen sind hier erstmal uninterssant.

Sein Fahrzeug ist unrechtmäßig gedrosselt, aber dennoch kann dessen Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h betragen. Ihm kann somit nicht vorgeworfen werden, ein Fahrzeug geführt zu haben, dessen Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn mehr als 25 km/h betragen kann - somit kein FoFE.

Die Folge wäre hier eine Sicherstellung mit anschließender Begutachtung, dabei wird festgestellt, dass die bbH bei 25 km/h liegt, er erhält eine Mängelkarte mit Aufforderung zum Rückbau oder ordnungsgemäßer Drosselung.

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