Mit was kann ich die grüne Wandfarbe verdecken?

1 Antwort

Es ist richtig, Mieter müssen die Wohnung bei Auszug im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben. Beim Auszug bewerten die Gerichte das Interesse des Vermieters im Allgemeinen höher als die des Mieters. Eine Wohnung darf deshalb nicht mit neongelben, giftgrünen, pinken oder schwarzen Wänden zurückzugeben, Sie ist so farblich anzulegen, dass eine Neuvermietung möglichst unkompliziert möglich ist. Nun kommt das ABER :

Vermieter dürfen aber keine konkrete Farbe vorgeben. Auchnicht unbedingt weiß. Lediglich „neutrale” Farben dürfen verlangt werden. Muss der Mieter also beim Auszug streichen, kann er rein theoretisch auch auf ein zartes gelb zurückgreifen. In der Praxis hat sich aber glücklicherweise das Weiß durchgesetzt (BGH, 18.06.2008, VIII ZR 224/07).