Mit Durchfall in der Gastronomie arbeiten?
Darf ich mit Durchfall in der Gastronomie arbeiten oder nicht?
Brauch dringend Antworten
Habe mit Kunden zu tun
4 Antworten
Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
Das Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass Sie nicht im Lebensmittelbereich arbeiten
dürfen, wenn bei Ihnen Krankheitserscheinungen (Symptome) auftreten, die auf eine der
folgenden Erkrankungen hinweisen oder die ein Arzt bei Ihnen festgestellt hat:
Akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall)
ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken,
Campylobacter, Rotaviren, Noroviren oder andere Durchfallerreger.
Typhus oder Paratyphus
Virushepatitis A oder E (Leberentzündung)
Infizierte Wunden oder Hautkrankheiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass
deren Krankheitserreger über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen
werden können.
Wenn die Untersuchung einer Stuhlprobe von Ihnen den Nachweis eines der folgenden
Krankheitserreger ergeben hat: Salmonellen, Shigellen, enterohämorrhagische Escherichia
coli-Bakterien (EHEC), Choleravibrionen, besteht ein Beschäftigungsverbot im
Lebensmittelbereich, solange diese Krankheitserreger im Stuhl nachweisbar sind. Das
Beschäftigungsverbot besteht auch, wenn Sie diese Erreger ausscheiden, ohne dass Sie
Krankheitszeichen (s.u.) aufweisen.
Symptome/Hinweise auf die genannten Erkrankungen:
Durchfall (mindestens 3 ungeformte Stühle in 24 h)
Übelkeit, Erbrechen oder Bauchschmerzen
Hohes Fieber (≥ 38,5°C)
Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel mit Schwäche und Appetitlosigkeit
Wunden oder offene Stellen von Hauterkrankungen, wenn sie gerötet,
schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind.
Wenn du mit Lebensmittel zu tun hast, vermutlich nicht ratsam. Wenn du sehr Starke Symptome hast, wirst du ohnehin ständig aufs WC müssen und deiner Arbeit nicht nachkommen.
Nein, könnte der Norovirus sein und ist hoch ansteckend, solltest du allerdings wissen !
Nein darfst du nicht.
Seltsam, dass du das nicht selbst weißt