Mit 17 Jahren die Schule verlassen

5 Antworten

Nein. Du bist berufsschulpflichtig bis 18.

Ausnahme: Wehrdienst

Nach der Vollzeitschulpflicht sind die Schülerinnen und Schüler in der Regel noch nicht 18 Jahre alt. Somit beginnt mit der Ableistung der Vollzeitschulpflicht die Berufsschulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs (Vollzeitbildungsgang oder auch Berufsausbildung) oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II (z.B. Gymnasiale Oberstufe). Beginnen Jugendliche vor der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung, sind sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Wird nach der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen, gibt es den Anspruch auf den Besuch einer Berufschule jedoch nicht die Pflicht.

http://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/040_Abteilung_4/080_Dezernat_48/003Schulpflicht/Berufsschulpflicht/index.php

leyla66 
Fragesteller
 10.06.2014, 16:03

Ist er dann verpflichtet sein Abitur zu machen? Was soll er denn mit Fachabitur auf einem Berufskolleg?

0
stinkertum  10.06.2014, 16:06
@leyla66

Das kann auch eine schulische Ausbildung o.ä. sein

Fakt ist: Er ist Berufsschulpflichtig. Was er da macht, ist irrelevant.

Was er nicht kann: Als Aushilfe jobben ausschließlich

0
leyla66 
Fragesteller
 10.06.2014, 16:07
@stinkertum

Was würdest du jemanden in so einem Fall empfehlen?

0

Die Schulpflicht wird in den einzelnen Landesfassungen geregelt und ist je nach Bundesland verschieden.

Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich in der Regel auf zehn Schulbesuchsjahre.

Hallo

Wann die Schulpflicht beendet ist, ist in jedem Bundesland unterschiedlich.

Wenn du jetzt in der 11. klasse bist, hast du deinen Realschulabschluss ja schon. Niemand muss Abitur machen und es gibt viele, die nach der Realschule eine Ausbildung oder anderes machen. Da du mit Beendigung der 11. Klasse den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwirbst, halte ich dies auch nicht für einen Abbruch.

Bei uns (Niedersachsen) kann man nach der 11. Klasse aufhören und dann eine Ausbildung oder ein Jahrespraktikum machen, um die praktischen Teil zu erwerben. Den praktischen Teil mit einem FSJ zu erwerben, ist mir neu, aber vielleicht ist das bei euch in NRW anders geregelt.


Schulpflicht in NRW

Die Schulpflicht in der Vollzeitschule endet, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der Abschlüsse erreicht hat, die nach dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehenen sind.

Schulpflicht in der Sekundarstufe II

Nach der Schulpflicht in der Vollzeitschule beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges in der Sekundarstufe II in einer Gesamtschule, einem Gymnasium, oder einem Berufskolleg.

Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis besteht Schulpflicht

  • bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses, wenn es vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis besteht Schulpflicht

  • bis zum erfolgreichen Abschluss eines vollzeitlichen Bildungsganges der Sekundarstufe II

    • bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Aus besonderen Gründen kann die Schulpflicht ruhen. Gründe sind z.B. der Besuch einer Hochschule, Ableistung von Grundwehrdienst, Zivildienst oder während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sowie aus Gründen des Mutterschutzes (Schulgesetz NRW § 40).

Quelle: http://www.bildung.koeln.de/schule/schullaufbahn/schulpflicht/


LG Micky

Also schulpflicht besteht in der Unter- und Mittelstufe. Danach bist du mehr oder weniger freiwillig in der Schule... Also hast du keine schulpflicht mehr!

jurafragen  10.06.2014, 16:05

Das ist so pauschal nicht richtig und in jedem Bundesland anders geregelt.

0

Du hättest theoretisch schon nach der 10 abbrechen können

stinkertum  10.06.2014, 16:01

Ja, aber er hätte dann auf ein berufskolleg gemusst oder eine Ausbildung (ergo dann mit Berufsschule) aufnehmen müssen

0