Darf ich "rein rechtlich" nach der 11 Klasse (12 Jahre Schulpflicht in Niedersachsen) ein fsj machen?

3 Antworten

Ja, darfst Du. Die Schulpflicht ruht, wenn Du ein FSJ machst. Das ist geregelt in § 70 Abs. 4 Nr. 3 NSchG.

Warum meinst Du, dass Du zu jung für eine Ausbildung bist? Du bist in der 11. Klasse, Du müsstest also 17 Jahre alt sein. Das ist nicht zu jung für eine Ausbildung.

Danke! Und doch,für MEINE Ausbildung muss ich 18 sein

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Du solltest ein gemeinsames Gespräch mit deinen Eltern Schulsozialarb. u. Klassenleiter/in haben . Meinst Du wirklich das Du die 12 jahre Schule nicht packst ?? Wägt gemeinsam Vor u. Nachteile ab .