Minijob Arbeitgeber zahlt über Rechnung und ich will keine Probleme mit dem Finanzamt?

4 Antworten

Das ist kein Minijob, da bist du selbständig tätig. Das ist sehr deutlich schlechter.

  1. Selbständig = Du zahlst Einkommenssteuer, Minijob = Arbeitgeber zahlt Steuerpauschale
  2. Selbständig = Sozialversicherungspflichtig (raus aus Familienversicherung etc.), Minijob = nicht sozialversicherungspflichtig.

Sozialversicherungspflicht sind im Minimum 200,-/Monat Beitrag.

Im Klartext: Als Selbständiger mit Rechnung bleibt dir nahezu nichts!

Das ist kein Minijob - der wäre über die Minijobzentrale anzumeöden (durch den Arbeitgeber)

wenn Du Rechnungen schreibst, bist Du selbständiger und hast diese Einkünfte selbstverständlich zu versteuern

Sebastiani2004 
Fragesteller
 16.11.2023, 09:22

Ja das es bei Rechnungen nicht mehr als Minijob zählt ist mir bewusst. Ich habe mich allerdings für Einen Minijob beworben bei der Job Beschreibung stand auch Minijob deswegen war ich erstmal etwas verwundert als ich ohne vertrag meinen ersten Arbeitstag hatte und per Rechnung bezahlt werden soll.

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Dein AG ist dafür zuständig. Bei einem Minijob verdienst du unter der Lohnsteuergrenze weshalb du dem Finanzamt herzlich egal bist.

frodobeutlin100  16.11.2023, 09:19

das ist wohl eher ein "Scheinselbständiger" - ein Minijobber der Rechnungen schreibt

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Bevor ich da irgendetwas mache, würde ich meinen Arbeitgeber fragen. Auch Minijobber bekommen einen Vertrag.

Eine Rechnung schreibt man als Nicht-Angestellter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wellness, Beauty, Gesundheit