Mietrecht, Garten, darf ich als Mieter einen Baum beschneiden?

3 Antworten

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Kleinere Zweige die reinragen dürften kein Problem sein. Wenn man dann noch ein wenig aufpasst und richtig schneidet - hinter einem Seitentrieb - also so das es nicht weiter auffällt, daß man den Eingriff nicht sieht - kein Problem.

Aber mit der Heckenschere wild daran rumschnibbeln oder mit der Astschere, Säge besser nicht. Das bringt auch andere Nachteile mit sich. Je mehr man wegschneidet, desto stärker treibt es an dieser Stelle aus.

Das nennt man dann den Besenstieleffekt. Deswegen lieber wenig, zur rechten Zeit.

Beim Weg unten würde ich nur die kleinen Zweige wegnehmen die nach unten wachsen, so den Zweig leichter werden lassen oder sehen das der Endtrieb nach oben zeigt. Ebenso oben. Zusehen, das der Endtrieb in die Richtung wächst wo er nicht stört. Und nicht alles auf einmal, sowas sieht dann längere Zeit nicht gut aus.

Immer sachte über Jahre. Das zwingt einen Baum oder Busch nicht zum Notaustrieb.

Tipp: nach jedem Schnitt einige Meter zurückgehen und die Stelle aus Entfernung betrachten.

(Natürlich gibt es Ausnahmen wo es nicht anders geht. Dann am besten Rat suchen. Sägt man an einem gewachsenen Baum unwillkürlich rum ohne die geringste Ahnung kann der Jahre/ Jahrzehnte übel aussehen oder eben nie wieder werden. Es kann auch tödlich für den Baum sein.)

Frag deinen Vermieter, ob es ok ist, die störenden Äste zu entfernen. Da sollte bestimmt niemand etwas dagegen haben.

Bibi58 
Fragesteller
 21.06.2020, 11:17

Hallo Keksmonster35,

Die Dame hat mir zwar die Gartenpflege in den Mietvertrag geschrieben. Aber am liebsten hätte sie es, wenn nichts verändert würde. Und ich weiß, daß der Maulbeerbaum ihr am Herzen liegt....

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Meines Wissens ist das erlaibt.

Wir beschneiden unsere Bäume im Pachtgarten auch.