Mensch mit interessantem Realitätsabstand. Kann man das so sagen oder zählt das als Beleidigung?
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Ja, das darf man sagen, wenn es stimmt!
Juristisch gesehen gibt das keinen Tatbestand der Beleidung her.
Aber es kann natürlich als beabsichtigte Ironie verstanden werden - und entsprechend könnte man dir das dann auch verübeln.
Die Worte sind nicht wichtig, um einen Satz als Beleidigung zu definieren.
Es zählt die Betonung und deine Absicht. Und wer dermaßen gestelzt redet, der meint das sicherlich nicht als Kompliment oder neutral, sondern ironisch.
Ist ja zunächst bloß die Definition des Betrachters.
Ob, und wenn ja wer dabei beleidigt wird, ist offen.
Einem Nachbar könnte man das eher sagen, als seinem Kanzler.
Sagte man es Letzterem. würde man sich selbst herabsetzen.