meine frage ist: ist eine neonfolierung am motorrad erlaubt? gibt es da richtlinien oder grenzen?

5 Antworten

Meines Wissens sind Neonfarben erlaubt. Bei Chrom oder fluoreszierenden Farben gibt es Probleme.

Bei Chrom weiß ich, dass es nicht mehr als ein bestimmter Prozentsatz sein darf, Neon wüsste ich aber nicht, dass es da eine Vorschrift gibt. Immerhin wäre das ja sogar sicherheitstechnisch von Vorteil. Bei Chrom ist halt das Problem, dass es spiegelt.

es gibt keine farbzulassungsbeschränkung. nur verspiegelte flächen (wegen evtl. blendung) oder reflektierende farben sind nicht erlaubt. eine neonrote, gelbe oder grüne felge (motorrad/auto) ist nicht verboten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze einen B-, BE- und einen A2-Führerschein.

Nein , an Polizeifahrzeugen oder Notarztautos ist das ja auch dran.