Mein Mann hat vor seinem tot den Notruf gewählt, kann ich diesen bei der Polizei erfahren, was er noch gesagt hat?

4 Antworten

Zunächst einmal mein herzliches Beileid!

Die Notrufgespräche werden tatsächlich aufgezeichnet und in der Regel mindestens 6 Monate lang gespeichert, wenn sie Gegenstand eines laufenden Rechtsverfahrens sind, auch länger.

Zunächst wäre es wichtig zu wissen, welchen Notruf Dein Mann gewählt hat - die 110 oder die 112. Denn Polizei und Feuerwehr/Rettungsdienst betreiben verschiedene Leitstellen.

Grundsätzlich darf die Leitstelle bzw. dürfen die Mitarbeiter der Leitstelle keine Inhalte aus den Gesprächen "extern" verbreiten, das schließt auch die Weitergabe eines Mitschnitts des Notrufs an Dritte grundsätzlich aus. Die Verwendung ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt und erlaubt im Endeffekt nur eine interne Nutzung sowie die Nutzung durch die Justiz.

Da Du aber die Ehefrau des Anrufers bist könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man da eine Ausnahme macht. Wende Dich diesbezüglich am besten direkt an den Leiter der Leitstelle (per Festnetzrufnummer oder per Mail) und schildere ihm Dein Anliegen.

Wenn das so nicht funktioniert, dann hättest Du die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Die können häufig Akteneinsicht beantragen, wozu dann auch der Mitschnitt des Gesprächs zählt.

Meine Anteilnahme.

Ich würde die Anfrage zeitnah machen, wer weiß wie lange die Aufzeichnungen gespeichert bleiben. Gehe am besten mit einer Vertrauensperson zur nächsten Dienststelle und frage nach. Ich denke man wird Dir weiterhelfen.

Es ist denn sicher die Polizei und nicht der Notruf 112 zur Rettung?

du kannst bei der Polizei nachfragen, da es dein Mann ist, kann es gut sein, dass du die Aufzeichnungen bekommst(insofern diese vorhanden sind), allerdings weiß ich nicht, wie es da mit dem Gesetz aussieht....

PS: Mein Beileid

Erstmal mein Beileid. Am besten rufst du mal unter der zivilen Nummer bei der Leitstelle an