Mein Arbeitgeber verlangt von mir die Ruhezeit von 11 Stunden, die mir ja zusteht zu ignorieren. Kann ich daher den Arbeitsbeginn selbst festlegen?

3 Antworten

Das kann er ja durchaus verlangen, du aber nicht machen. Soweit ich weiß, da bin ich etwss Vorsichtig, steht das im Paragraph 5 des ArbZG. Er muss dir die Ruhezeit geben und DARF nicht von dir verlangen das du sie unterbrichst. Vielleicht Antwortet ja noch jemand der es 100% weiß, aber da wir das Thema bei meinem vorherigen AG hatten kommt das glaube ich hin.

Die Ruhezeit kann ausnahmsweise verkürzt werden, wenn die Umstände es nicht anders zulassen. Wenn jemand z.B. Rufbereitschaft hat und nachts gerufen wird, aber am nächsten Tag normal arbeiten muss. Das müssen aber Ausnahmefälle sein, nicht die Regel. Wenn die Rufbereitschaft regelmäßig zu nächtlichen Einsätzen führt, muss eine Möglichkeit gefunden werden, die Ruhezeit im Regelfall einzuhalten, z.B. durch späteren Arbeitsbeginn am Folgetag. Zumal die Ruhezeitverletzung dann auch mit der Vorschfit kollidieren würde, dass man maximal 10 Stunden am Tag (12 Stunden im Ausnahmefall) arbeiten darf.

In welcher Branche arbeitest du?