Medizin studieren nach Lehre?
Hallo, ich befinde mich gerade in meiner Ausbildung zur Rechtskanzleiassistentin. Dennoch würde ich danach vielleicht gerne Medizin studieren. Ich habe mich schon erkundigt, man benötigt eine Studienberechtigungsprüfung. (Land: Österreich)
Man muss dafür das 20. Lebensjahr vollendet haben und „kann eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen“.
Da meine Ausbildung ja nun garnichts damit zu tun hat, kann ich auch damit zur Studienberechtigungsprüfung antreten oder wie sieht das aus?! Brauche ich vorher z.B. ein Praktikum in diesem Bereich?!
Weiß da jemand von euch genaueres?! Wäre sehr dankbar!
LG
2 Antworten
Nein, mit deiner Ausbildung kannst du dich noch nicht zur Studienberechtigungsprüfung anmelden, da du eben keine zum Studium passende Ausbildung hast. Und nein, ein Praktikum reicht dafür auch nicht aus. Hier mal das Merkblatt aus Innsbruck dazu:
https://www.i-med.ac.at/studium/zulassung/erstzulassung/docs/Merkblatt-Stand-2018.03.28.pdf
Da sind ein paar Beispiele für entsprechende Ausbildungen aufgelistet:
Diplom als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder
Hebammendiplom oder
abgeschlossene Physiotherapieausbildung oder
Abschlusszeugnis der Dr. Vodder Schule für Heilmasseure/in und Heilbademeister/in oder
Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in
Du müsstest also schon sehr viel machen als ein Praktikum. Es gibt zwar Sonderregeln (wenn deine Vorbildung nicht ausreicht, dann kannst du das über bestimmte Prüfungen nachholen), aber bei dir sind das ja wirklich Null Kenntnisse, das wird eher nix.
Nein und ein Praktikum ist keine Vorbildung zum angestrebten Studienfach.
Ansonsten könnte ich ich Tierarzt werden, da ich vom Beruf Metzger bin. (Achtung, Sarkasmus)