Mediamarkt Abholung?

3 Antworten

Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig

Bei Bestellungen im Internet wird die Rechnung jedoch meist hinterher bezahlt. Das fällt also gerade nicht unter den "Taschengeldparagraph". Daher müssen Sie als Eltern bei Internet-Käufen entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen.

Erteilen Sie keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam. Dann brauchen Sie bei "heimlicher" Bestellung Ihres Kindes das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Vielmehr reicht es aus, wenn Sie dem Unternehmen gegenüber erklären, dass Sie die Genehmigung verweigern.

Ausführliche Informationen zum Thema hält die Verbraucherzentrale bereit.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/geschaeftsfaehigkeit-was-duerfen-kinder-im-internet-einkaufen-8377

Ja könntest du. Aber ist ehr unwahrscheinlich. Wenn du mit karte und so bezahlst und alles korrekt machst sollte es klappen.

Deine Käufe als Minderjähriger sind "schwebend unwirksam", dh wenn die Eltern das Smartphone sehen, können sie den Kauf rückgängig machen.

Ausnahme: die Eltern haben dem Kauf zugestimmt oder ihn nachträglich genehmigt.

Deshalb wollen die meisten Shops keine werthaltigen Verkäufe an Minderjährige.

Wie sich MM verhält, wirst Du sehen.