Mahngebühr richtig?
Folgendes Problem:
Ich habe eine Rechnung leicht zu spät gezahlt. Jetzt ist so:
Der Termin war der 17.08. ich habe am 19.08 erst bezahlt. Das Geld ist nachweislich auf dem Konto am 19.08. eingegangen(steht beim Vertragspartner so im System). Jetzt habe ich heute eine Mahnung bekommen(Datum ist der 21.08.). Ich soll 5% Mahngebühren extra zahlen.
Muss ich die Mahngebühren zahlen, obwohl das Geld ja zu dem Zeitpunkt bereits auf dem Konto des Vertragspartners war?
7 Antworten
Wenn der 17. der Termin war, war das Geld zu dem Zeitpunkt noch nicht dort, also ja, du musst zahlen.
Der Termin bedeutet, dass das Geld am 17. hätte dort sein müssen, und das war es definitiv nicht.
Aber ich verstehe das so, dass man mit der Mahnung den Partner darauf hinweist, dass die Zahlung ja noch erfolgen muss. in meinem Fall wurde dieses Schreiben explizit nach dem Erhalt des Betrages erstellt und ich soll den noch offenen Betrag der Mahnung über 10€ extra zahlen. Die Mahnung enthält nur die Mahnkosten, der Rechnungsbetrag ist in der Mahnung bereits abgezogen!!!
oft steht auf solchen schreiben:
sollten sie zwischenzeitlich gezahlt haben betrachten sie dieses schreiben als gegenstandslos.
einfachste lösung; ruf dort an und sag das das geld ja schon da ist. oft ist es so, das solche mahnungen automatisiert verschickt werden.
vlt wurde das geld noch nicht deinem kundenkonto zugeordnet. dann kommen solche überschneidungen zustande
Ich denke nicht. Die Zahlung und das Mahnschreiben wird sich überschnitten haben.
Hatte ich letztens auch - ich habe aber deutlich später bezahlt. Ich habe dort angerufen und musste keine Mahngebühr bezahlen.
Ich würde jetzt erstmal abwarten, sie werden die Mahngebühren nicht extra eintreiben. Die Fälligkeit wurde ja beglichen.
Evtl hilft dir das weiter:
Ja aber es geht ja darum, dass ich am 19. gezahlt habe und die Mahnung am 21. erst gedruckt wurde