Macht man sich strafbar wenn man z.b ein AfD Plakat abreißt?

6 Antworten

ach § 303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gilt das Abreißen von Wahlplakaten als Sachbeschädigung.

Laut dem §303 ist auch das bemalen, etc. eine Sachbeschädigung.

Wir sind in einer Demokratie und da darf man auch Werbung für seien Partei machen. Das gleiche wäre auch bei CDU; SPD; Die Grünen; etc.

Auch wenn du dich nicht mit der AfD identifizieren kannst, tun es manch ander...

Woher ich das weiß:Recherche

Egal von welcher Partei erfüllt das abreißen von wahlplakaten den straftatbestand Sachbeschädigung und ggf auch noch mehr abhängig was sonst noch mit dem Plakat passiert (Umweltverschmutzung Gefährdung des Straßenverkehr und ähnliche)