Lösen Kulanzgutscheine, auf denen das nicht vermerkt ist, eine berechtigte Rückforderung ab?
Nehmen wir mal an, jemand hat durch quieken, rumheulen, rummeckern und quengeln, darüber, wie nervtötend es sei, bei der Bahn etwas zu stornieren, weil man da ewig hinterrennen müsste (was meiner Erfahrung nach stimmt), am Schalter einen "Kulanzgutschein" bekommen über den Fahrpreis. (eigentlich ist das Ticket eines, was man nicht stornieren kann).
Auf dem Gutschein steht weder, wofür der ist, noch irgendein anderer Hinweis, außer, wo und wie man den einlösen kann.
Die Fahrt fällt aus und es gibt am gleichen Tag zu eine einzige Verbindung und das 19 Stunden nach der vorherigen zum gleichen Zielbahnhof - man kann das also berechtigt stornieren.
Mal ab davon, dass das arschig wäre, erst rumzuheulen, dass das Stornieren so aufwendig und nervtötend ist, und dann genau das zu tun - spräche rechtlich was dagegen?
1 Antwort
Dein Handeln wäre unlauter, somit rechtswirdig. Zudem offensichtlich Betrug.
Nachweisbar womöglich auch, denn evtl. steht im Computersystem zum Gutschein ein Vermerk. Zudem gibt es ja einen Zeugen (derjenige, der dir den Gutschein gegeben hat).