Lkw Führerschein zurückzahlen?
Hallo,
ist man heute noch vertraglich gebunden den Führerschein zurückzuzahlen, wenn man nach der Ausbildung zb eine neue Ausbildung anfangen möchte?
falls ja - werden die 2 Jahre die man bereits für die Firma innerhalb der Ausbildung gefahren ist angerechnet, sodass sich der zu zahlende Betrag verringert ?
mfg
2 Antworten
Nein, wenn du den BKF Ausbildung machst, darf die Firma nicht verlangen, dass du den zurück zahlst, weil dieser Teil der Ausbildung ist. Deswegen dürfen die sowas nicht.
Das verwirrt mich halt, weil ich in der Firma gehört habe dass vor Jahren ein Azubi die Ausbildung abgebrochen hat und deshalb das Geld mtl. Zurückzahlen muss.
Das kann was anderes sein, wenn er noch nicht fertig wahr und während des Führerschein machen abgehauen ist.
Und wenn ich mit der Ausbildung fertig bin und zb erst nach 1-2 Jahren abhauen sollte, ist bzw war der Führerschein immernoch Teil der Ausbildung und muss nicht zurückgezahlt werden?
Du kannst auch direkt an den Tag aufhören wenn du die fertig hast. Aber wenn du die Ausbildung zu Ende machst, und in der Ausbildung den Führerschein machst, musst du diesen nicht zurück zahlen.
Ok, also nach der Ausbildung stellt das also kein Problem da
Du bist daran gebunden was vertraglich geregelt wurde, sofern dies dann auch wirksam ist.
Das verwirrt mich halt, weil ich in der Firma gehört habe dass vor Jahren ein Azubi die Ausbildung abgebrochen hat und deshalb das Geld mtl. Zurückzahlen muss. Das was du geschrieben hast, habe ich aber auch schon öfter gehört.
Heißt auch wenn dies so im Vertrag stehen sollte, ist das nicht gültig?
Und wenn ich mit der Ausbildung fertig bin und zb erst nach 1-2 Jahren abhauen sollte, ist bzw war der Führerschein immernoch Teil der Ausbildung und muss nicht zurückgezahlt werden?
danke im Voraus