Lesbisch mit Kinderwunsch?

3 Antworten

Das ist nicht abhängig davon, von wem das Kind stammt oder ob ihr verheiratet seid, sondern ob du das Sorgerecht besitzt.

Ein uneheliches Kind bekommt immer den Familiennamen der leiblichen Mutter. Wenn Du irgend wann mal Deine Freundin heiratest kannst Du das Kind adoptieren, dann bekommt es Deinen Namen.

da du in keinem verwandtschaftlichen verhaeltnis zum kind stehst, kann es auch nicht deinen namen haben. es ist ja nicht dein kind.

wenn du das kind adoptierst (ich weiss nicht genau, ob das hier zuland so einfach ist oder kein problem), dann kann es deinen namen haben.