Lehrer verbietet Toilettengang?
Meine Lehrerin hat meiner Freundin im Unterricht verboten auf Toilette zu gehen (10.Klasse) daraufhin hat meine Freundin angefangen zu weinen und das bemerkte die Lehrerin erst nach 5 min und hat sie daraufhin erst auf die Toilette gelassen . Vielleicht war das übertrieben aber meine Freundin musste früher deswegen immer zum Arzt , weil sie eine empfindliche Blase hatte und immer noch Probleme hat . jetzt ist die Frage ob der Lehrer das darf und ob meine Freundin was dagegen machen könnte bzw. ihre Eltern
15 Antworten
vor dem unterricht aufs klo gehen würde mir spontan einfallen :)
An sich ist es nicht direkt verboten es zu verbieten. Es geht für den Lehrer/Lehrerin darum zu verhindern, dass Schüler die Situation ausnutzen und ständig oder lange auf Toilette gehen und damit den Unterricht stören. Allerdings wenn deine Freundin Probleme hat müssten die Eltern vielleicht einfach mal mit der Lehrerin reden und vielleicht lässt sich da was machen. Ich würde selbst nie jemanden verbieten auf Toilette zu gehen, denn man weis nie was manche Personen für Probleme haben, aber leider ist es nicht direkt verboten auch wenn es eine Verletzung der Menschenrechte sein könnte. Der Unterrichtszeit Raum ist einfach zu kurz dafür das was ernsthaftes passieren könnte.
Der Lehrer darf den Toilettengang nicht verbieten. Der Lehrer darf aber verbieten, dass man gemeinsam auf Klo geht.
Gruß
Lehrer dürfen dir generell nicht verbieten auf Toilette zu gehen, da es ein grundsätzliches Menschenrecht ist.
Einfach gehen! Was soll sie denn machen? Bei wem soll Sie sich wegen WAS beschweren?!
Bei mir muss man noch nicht einmal mehr fragen, da es ganz natürlich ist. Und wenn jemand öfter gehen muss, dann wird derjenige schon seine Gründe haben.
Sie darf es, aber persönlich find ich das gemein. Hat sie vielleicht Angst, das sie eine Rauchen geht, anstatt auf Toilette zu gehen? Deine Freundin könnte den Arzt um eine Bescheinigung bitten, das sollte dann klappen , das sie auf die Toilette ohne Schwierigkeiten gehen darf.