Latein Rede

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Diese Frage hat Cicero schon selber beantwortet in De inventione 1.7:

"Aristoteles autem […] tribus in generibus rerum versari rhetoris officium putavit, demonstrativo, deliberativo, iudiciali: Demonstrativum est, quod tribuitur in alicuius certae personae laudem aut vituperationem; deliberativum, quod positum in disceptatione civili habet in se sententiae dictionem; iudiciale, quod positum in iudicio habet in se accusationem et defensionem aut petitionem et recusationem. Et, quemadmodum nostra quidem fert opinio, oratoris ars et facultas in hac materia tripertita versari existimanda est."

=

"Aristoteles aber glaubte, dass die Aufgabe eines Redners sich in 3 Arten [der Rede] befinde; der Fest- , der politischen und der Gerichtsrede. Es gibt die Festrede, die auf das Lob oder den Tadel irgendeiner bestimmten Person ausgerichtet ist; die politische Rede, die, in einer bürgerlichen Diskussion angewandt, in sich den Vortrag der Meinung hat;
[und] die Gerichtsrede, die, in einer Gerichtsverhandlung angewandt, in sich die Anklage und Verteidigung oder die Bitte und Zurückweisung inne hat.
Und, wie auch immer unsere Meinung ausfällt, man muss von der Kunst und der Gabe des Redners glauben, dass sie sich in diesem dreiteiligen Aufgabenfeld befindet."

Da ich es nicht wage, Cicero selber ins Wort zu fallen oder ihn gar zu verbessern, lasse ich das jetzt hier mal so unkommentiert stehen, nech? :)

Viel Erfolg

MCX

ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass cicero oft genug auch"gerichtsreden"(falls du damit ein Plädoyer meinst )gehalten hat...Allerdings weiß ich nicht was du mit Staatsreden meinst.. am besten du erkundigst dich bei deinem lehrer.. ich möchte dich nicht noch mehr verwirren..sry dass ich dir nicht weiterhelfen konnte..