Lackierarbeiten als Raumausstatter!

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Hallo Kannst Du klar machen , wenn es hart auf hart kommt , gehts nur um die Gewähleistung die deine Betriebshaftpflicht abdecken muß . Meines wissens (Schreiner) darfst Du als Maler und Lackierer das natürlich , bist ja als solcher auch in der Handwerksrolle eingetragen !?! Ps. die Gewerbeeintragung ist insofern nicht wichtig , solltest Du mit einer abgeschlossenen Malerlehre dies häufiger in der nächsten Zeit tun wollen , einfach die Eintragung im Gewerbeschein beim Amt erweitern lassen ! Gruss Matthias

Du darfst alles machen, was Du willst. Sinnvoll sind Tätigkeiten, die Du beherrschst; nach 22 Jahren solltest Du wissen, wie's geht.

Viel Erfolg!