Kunde Bestellt im Onlineshop, Ware angeblich nicht erhalten.?

2 Antworten

Der Shop ist dafür Zuständig. Nichts anderes...

Der Shop muss ein Nachforschung beim Versanddienstleister stellen und abwarten.

Danach erstattet der Shop das Geld und bekommt es von Hermes erstattet, ist nicht das Problem vom Empfänger.

In diesem Fall hätte der Paketzusteller den "Schwarzen Peter"!

Begründung:

Es handelt sich um zwei von einander unabhängigen Vertragsverhältnisse.

Der Liefervertrag

Zwischen dem Händler und Hermes ist ein Liefervertrag zustande gekommen.

"Lieferung gegen Geld"

Das die Sendung verschickt wurde steht außer Frage.

Ebenso, dass das Paket zugestellt wurde. Damit ist der Händler aus dem Schneider.

Wenn der Zusteller die Zustellung nicht hinreichend dokumentiert, handelt er fahrlässig. Für Fahrlässigkeit haftet jedoch alleine der Verursacher - also Hermes.

Der Verbrauchsgüterkauf

Bei dem Geschäft zwischen dem Händler und dem Verbraucher handelt es sich wiederum um einen sog. Verbrauchsgüterkauf.

Bei einem Verbrauchsgüterkauft trägt daher grundsätzlich der Unternehmer das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden oder den Untergang der Ware.

Der Onlineshop ist in den Betriebsferien und kann die nächsten Wochen nichts ausrichten und bittet den Kunden sich selbst an das Versandunternehmen(Hermes) zu wenden.

Wer übernimmt die Schadensregulierung?

Egal wofür sich der Kunde entscheidet, allein der Onlinehändler ist als Vertragspartner sein direkter Ansprechpartner. Der Verbraucher muss sich nicht mit dem Transportunternehmen in Verbindung setzen, um herauszufinden, was mit der Ware passiert ist. Die Schadensregulierung mit dem Logistiker obliegt allein dem Verkäufer. Bei Verzögerungen oder Schäden an der Lieferung ist immer der Verkäufer in der Pflicht.

https://www.hildebrandt.de/verpackungswissen/versandhandelsgeschaefte-wer-traegt-das-transportrisiko/