Kündigungsfrist mit Anerkennungsjahr?

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Zählt das Anerkennungsjahr mit in die Kündigungsfrist rein oder nicht beim Tvöd?

Das Anerkennungsjahr zählt mit!

Beim Anerkennungsjahr handelt es sich um einen verpflichtenden Teil der Ausbildung. Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich aufgrund der praktischen Durchführung des Ausbildungsjahres um ein Ausbildungs- oder um ein Arbeitsverhältnis handelt.

Denn grundsätzlich sind nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (bis zum Bundesarbeitsgericht BAG Urteil vom 02.12.1999, Az.: 2 AZR 139/99) bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zur Berechnung der Kündigungsfristen vorhergehende Zeiten der Berufsausbildung - und damit auch das Anerkennungsjahr beim Arbeitgeber - ebenfalls zu berücksichtigen/anzurechnen!