Kündigungsfrist in der Probezeit, bitte um rechtssichere Antwort?

3 Antworten

Du hast die neue Stelle im öffentlichen Dienst also noch überhaupt nicht angetreten? Dann rufe dort an und sage, dass du die Stelle nicht antreten wirst. Falls du den neuen Vertrag bereits in der Tasche hast.

Das passiert aktuell laufend, kann mir nicht vorstellen, dass du ausgerechnet bei deiner Behörde der Erste wärst. Alternativ müsste die Kündigung vor Arbeitsantritt im Vertrag wirksam ausgeschlossen sein. Der Verweis auf Par.34 TVöD allein ist hier nicht ausreichend.

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?

Eine Probezeit kann, muss aber nicht vereinbart werden. Die Kündigungsfristen in der Probezeit dürfen nicht weniger als zwei Wochen betragen, können aber auch länger sein.

hrgota71 
Fragesteller
 28.04.2024, 19:25

im Arbeitsvertrag steht eine Frist von 2 Wochen zum Monatsschluss in den ersten 6 Monaten, TvöD §34

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Es gilt die tarfvertragliche Kuendigungsfrist und nicht die gesetzliche. Die gesetzliche gilt nur, wenn vertraglich keine andere wirksam vereinbart wurde.