Kündigungsfrist in der Probezeit, bitte um rechtssichere Antwort?
Hallo Leute, ich habe zum 01.05 aus finanz. Gründen eine neue Stelle annehmen müssen mit der ich allerdings überhaupt nicht zufrieden bin (auf der alten Arbeit ging es nach Jahren aus Gründen nicht weiter), in dieser neuen Stelle gilt laut TvöD §34 eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss. Es kristallisiert sich allerdings doch z.Z. die Möglichkeit heraus zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln der mir zusagt weswegen ich die neue Stelle gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder kündigen möchte.
Dazu die Frage: Gilt in der Probezeit nicht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag bzw lässt sich das durchsetzen obwohl im TvöD §34 etwas anderes steht?
Danke schon einmal für eure Antworten
3 Antworten
Du hast die neue Stelle im öffentlichen Dienst also noch überhaupt nicht angetreten? Dann rufe dort an und sage, dass du die Stelle nicht antreten wirst. Falls du den neuen Vertrag bereits in der Tasche hast.
Das passiert aktuell laufend, kann mir nicht vorstellen, dass du ausgerechnet bei deiner Behörde der Erste wärst. Alternativ müsste die Kündigung vor Arbeitsantritt im Vertrag wirksam ausgeschlossen sein. Der Verweis auf Par.34 TVöD allein ist hier nicht ausreichend.
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?
Eine Probezeit kann, muss aber nicht vereinbart werden. Die Kündigungsfristen in der Probezeit dürfen nicht weniger als zwei Wochen betragen, können aber auch länger sein.
Es gilt die tarfvertragliche Kuendigungsfrist und nicht die gesetzliche. Die gesetzliche gilt nur, wenn vertraglich keine andere wirksam vereinbart wurde.
im Arbeitsvertrag steht eine Frist von 2 Wochen zum Monatsschluss in den ersten 6 Monaten, TvöD §34