Kündigung in der Probezeit Ausbildung?muster?hilfe?
Hi leute
ich brauche eur hilfe
ich unterbreche meine Ausbildung in der Probezeit seit heute und brauche einen schreiben dazu um diesen an meinen Chef bzw. An die zahnarztekammer zu schicken.
ich komme alleine nicht zu recht mit dem schreiben ✍️ darum bitte euch um mir einer irgendwelchen einfachen Muster zuschicken lassen und ich würde es schneller machen.
danke im voraus
Leute wie sieht es aus mit Kündigung???sagt wenn es noch ergänzen muss!!!! Danke
2 Antworten
Beim Ausbildungsvertrag in der Probezeit kann von heute auf morgen, Grunde sogar von einer auf der anderen Sekunde gekündigt werden.
Sehr geehrte Herr Ausbilder,
das Ausbildungsverhältnis zwischen uns kündige ich zum nächsten Tag 8 Uhr.
Mit freundlichen Gruß Der Auszubildende
Beim Ausbildungsvertrag in der Probezeit kann von heute auf morgen, Grunde sogar von einer auf der anderen Sekunde gekündigt werden.
In der Probezeit wird das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten "ganz normal" fristlos beendet; dafür bedarf es keines besonderen Grundes. Die fristlose Kündigung bedeutet also, dass das Ausbildungsverhältnis mit Abgabe der Kündigung beendet ist.
Muster: Kündigung während der Probezeit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein mit Ihnen am xx.xx.xxxx geschlossenes Ausbildungsverhältnis in der Probezeit, nach §22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz, zum xx.xx.xxxx.
Freundliche Grüße
Gemäß § 22 BBiG kannst Du Dein Ausbildungsverhältnis in der Probezeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen - sprich von "jetzt auf gleich". :
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
"hiermit kündige ich mein mit Ihnen am xx.xx.xxxx geschlossenes Ausbildungsverhältnis in der Probezeit, nach §22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz, zum xx.xx.xxxx."
Dieses Musterschreiben aus dem Link ist unsinnig:
Zwar wird sich auf das BBiG § 22 Abs. 1 berufen, das die fristlose Kündigung in der Probezeit vorsieht, im Schreiben aber wird eine Frist "zum xx.xx.xxxx" genannt!
Du kannst mit sofortiger ! Wirkung kündigen - sprich zum heutigen Tag.
Gegenfrage .... warum sollte Dich Dein Ausbildungsbetrieb noch bis zum Monatsende bezahlen, wenn Du nicht mehr im Ausbildungsbetrieb erscheinst? Oder hast Du noch entsprechende Urlaubsansprüche?
Das zweite Datum muss es Ende Monat entsprechen? Oder vom heute?