Kündigung einreichen mit früherem Austrittsdatum?
Hallo zusammen,
kann ich in meiner Kündigung neben der fristgerechten Angabe des Datums auch die Bitte/Frage nach einem frühereren Austrittsdatum angeben. In diesem Fall ein Monat vorher statt die definierten drei Monate Kündigungsfrist.
3 Antworten
Wenn Du die Kündigungsfrist von drei auf zwei Monate verkürzen möchtest, frag Deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag. Der kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden.
Es gibt auch AG die Kündigungen mit der "falschen" Frist akzeptieren, sie "sparen" sich dann den Aufhebungsvertrag.
Das solltest Du allerdings mit Deinem AG absprechen. Kündigst Du sonst mit der verkürzten Frist, ist es keine fristgerechte Kündigung und Dein AG kann (wie ein AN auch) innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Deiner Kündigung beim Arbeitsgericht Klage auf Einhaltung der geltenden Frist einreichen
Dann bitte deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zum gewünschten Zeitpunkt.
Die 3monatige Kündigungsfrist gilt meistens nur für den Arbeitgeber. Du als Arbeitnehmer kannst nach 1 Monat bereits kündigen, wenn nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt.
m.f.G.
anwesende
Also geht das nur über einen Aufhebungsvertrag.