Krankenversicherung und pflichtiges Zwischenpraktikum im Studium?
Hallo allerseits :)
Ich studiere derzeit (Also bin auch immatrikuliert) und bin 21 Jahre alt und muss nach Studienordnung/Prüfungsordnung ein Modul absolvieren, welches ein Industriepraktikum ist.
Meines Wissens nach handelt es sich hierbei um ein Zwischenpraktikum, richtig?
Nun bin ich bei der AOK gesetzlich versichert und war die vorherigen Jahre (aufgrund des Studiums) bei meinen Eltern familienversichert.
Derzeit bin ich in diesem Industriepraktikum und habe auch ein Gehalt (c.a. 2000€ Brutto pro Monat für die 3+ Monate des Praktikums)
Meine Studienordnung selber sagt auch, dass das Praktikum "mindestens 6 Wochen" andauern soll.
Wie sieht es nun versicherungstechnisch aus? Gemeldet habe ich das Zwischenpraktikum. Werde ich nun einen Beitrag vom Gehalt abgezwackt bekommen?
Besonders verwirrend ist für mich die offizielle Website, da ich mich mit dem Thema nicht auskenne und mit den Formulierungen nichts anfangen kann :(
https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/studenten-und-praktikanten/praktikanten-in-der-sozialversicherung/#:~:text=Bei%20einem%20vorgeschriebenen%20Zwischenpraktikum%20ist,%2C%20Pflegeversicherung%2C%20Rentenversicherung%20und%20Arbeitslosenversicherung.
1 Antwort
Ja, ist ein Zwischenpraktikum. Der Nachteil ist, dass du dadurch nicht z. B. Alg-Ansprüche erwirbst. Wobei diese Zeit zu kurz bzw. das Studienende in zu weiter Entfernung liegen dürfte, als dass das dir was bringt -> https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
Also einfach die Kohle selber zurücklegen, falls du nach dem Ende des Studiums nicht gleich einen Job kriegst und evtl. die Krankenkasse selbst bezahlen musst.
notting