Kosten des erlegten Wildes

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Als Pächter eines Reviers darfst Du normalerweise das erlegte Wild behalten. Mit (nur) Begehungsschein allerdings ist die Absprache mit dem Revierherrn (Pächter) ausschlaggebend. Entweder mit oder ohne Bezahlung - oder gar nicht, weil nur der Abschuß genehmigt ist.

Wie es beim Forst - staatlich- gehandhabt wird, entzieht sich meiner genauen Kenntnis, bin in Privatpacht (s.o.). Ich glaube gehört zu haben, daß hier die Absprachen/Verträge mit dem Verpächter gelten, was sich - bei Aneignung des Wildes - natürlich im Jagdzins niederschlägt.

Ich denke ein Jäger darf ja nicht überall jagen! Dann würde er ja wildern.

Es gibt ja Jagdpächter und die schießen dann Ihr "eigenes" Wild. Dafür zahlen sie ja Pacht. Aber hier gibt es auch Abschussmengen die eingehalten werden müssen.